Urlaubsantrag: Genehmigung auch über die Dienstplanung möglich

Über die Dienstplanung den Urlaubsantrag genehmigen

Urlaubsantrag: Genehmigung auch über die Dienstplanung möglich

DISPONIC entwicklet sich ständig weiter und bringt neue Funktionen auf den Markt. Für unsere Kunden sind diese – manchmal kleine Änderungen – sehr hilfreich im Arbeitsalltag. Und das Beste ist: im Rahmen der Programmpflege-Verträge sind diese Neuerungen oftmals kostenferi. Aktuell haben wir den Genehmigungsprozess für Urlaubsanträge angepasst.

Urlaubsantrag in DISPONIC genehmigen und Dienstplanung weiterführen

Sie können jetzt beim Genehmigen eines Urlaubsantrags – bei bereits geplanten Diensten für diesen Zeitraum – direkt entscheiden, was mit den Diensten passieren soll. Es sind dieselben Optionen wie beim Verplanen einer Abwesenheit auf einen Dienst (Dienstplanung) verfügbar. Somit sparen Sie enorm viel Zeit, um zwischen den Bereichen Urlaubsantrag und Dienstplanung zu wechseln.

Schichten löschen, Abwesenheiten planen

Umgekehrt funktioniert es nach der gleichen Logik, wenn Sie einen Dienst über eine Abwesenheit planen.

So können Sie schon in der Dienstplanung einen Urlaubsantrag genehmigen oder ablehnen

Enis Oezaslan

IT Support
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