
Über die Dienstplanung den Urlaubsantrag genehmigen
Urlaubsantrag: Genehmigung auch über die Dienstplanung möglich
DISPONIC entwicklet sich ständig weiter und bringt neue Funktionen auf den Markt. Für unsere Kunden sind diese – manchmal kleine Änderungen – sehr hilfreich im Arbeitsalltag. Und das Beste ist: im Rahmen der Programmpflege-Verträge sind diese Neuerungen oftmals kostenferi. Aktuell haben wir den Genehmigungsprozess für Urlaubsanträge angepasst.

Sie können jetzt beim Genehmigen eines Urlaubsantrags – bei bereits geplanten Diensten für diesen Zeitraum – direkt entscheiden, was mit den Diensten passieren soll. Es sind dieselben Optionen wie beim Verplanen einer Abwesenheit auf einen Dienst (Dienstplanung) verfügbar. Somit sparen Sie enorm viel Zeit, um zwischen den Bereichen Urlaubsantrag und Dienstplanung zu wechseln.

Umgekehrt funktioniert es nach der gleichen Logik, wenn Sie einen Dienst über eine Abwesenheit planen.
