DISPONIC LOHN – Minimumstunden

Viele Anwender werden es bemerkt haben, gerade in letzter Zeit gibt es sehr viele neue Funktionen in unserer Software DISPONIC, der Branchenlösung für Sicherheitsdienstleister.

Eine dieser neuen Funktionen ist die Möglichkeit zur Abrechnung von Minimumstunden in der Lohnabrechnung, demnächst auch in der Faktur.

Im Veranstaltungsbereich gibt es immer wieder den Fall, dass Mitarbeiter relativ kurz zum Einsatz kommen, aber dann auch bei kurzen Diensten eine gewissen Anzahl an Mindeststunden abgerechnet wird. In den Abrechnungsmodellen stehen jetzt neue Optionen zu Verfügung, dabei kann immer nur EINE dieser Optionen pro Zeileaktiv sein:

zu zahlende Mindeststunden:

Auch wenn weniger als die angegebene Anzahl von Stunden gearbeitet wird, es werden mindestens die angegebenen Stunden abgerechnet.

zu arbeitende Mindeststunden:

Es muss mindestens die angegebene Anzahl von Stunden gearbeitet werden, sonst wird diese Zeile nicht berücksichtigt.

Fixstunden:

Sobald diese Zeile gültig wird, wird immer die angegebene Anzahl von Stunden abgerechnet.

Johannes Mehlhorn

IT-Berater
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