Mehrwertsteueranpassung – Beschreibung der notwendigen Einstellungen in DISPONIC

Liebe DISPONIC-Anwenderinnen und Anwender,

durch das Konjunkturpaketes soll der Konsum und damit die Wirtschaft angekurbelt werden. Eine der Maßnahmen ist die Senkung der Mehrwertsteuer vom 01. 07. 2020 bis 31.12. 2020. Der volle Steuersatz von 19,00 % wird auf 16,00 % und der verminderte Steuersatz von 7,00 % auf 5,00 % gesenkt. Zu Beginn des Jahres 2021 sollen die bisherigen Steuersätze von 19,00 % und 7,00 % wieder gültig sein.

Wir geben Ihnen mit diesem Dokument eine Anleitung an die Hand, mit der in DISPONIC die Umstellung durchführbar ist.

WICHTIG:
Für den korrekten Mehrwertsteuersatz und auch die Erlöskonten ist immer der Leistungszeitraum bzw. Lieferzeitraum das Hauptkriterium. Dieser wird in den Vorgängen im Kopf festgehalten.

Aktuell ist außerdem geplant, dass zum 01. 01. 2021 wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 % gelten soll. Sollte sich das Datum nicht bestätigen, passen Sie bitte an den jeweiligen Stellen das Datum entsprechend an.

1.1          Anpassung der Mehrwertsteuersätze

Rufen Sie bitte unter „Grundlagen/MwSt.-Sätze“ die Einstellungsmöglichkeiten für die Mehrwertsteuersätze auf.

Hinterlegen Sie bitte, innerhalb Ihres bereits angelegten 19% MwSt- Satzes, einen neuen Eintrag mit einem „von-Datum“ 01.07.2020 und den MwSt- Satz in Höhe von 16%. Für das Datum ab dem 01.01.2021 können Sie ebenfalls bereits wieder den Steuersatz mit 19% erfassen.

Sie haben die Möglichkeit, für jeden Steuersatz ein eigenes Steuerkennzeichen und ein eigenes Steuerkonto für die FiBu- Übergabe zu hinterlegen. Bitte informieren Sie sich hierzu beim entsprechenden Hersteller Ihrer Finanzbuchhaltung.

Unter Umständen ändern Sie auch die Bezeichnung des Steuersatzes in „Regelsatz“ oder „Ermäßigter Satz“ um, damit es hier nicht zu Verwirrungen kommt.

1.2         Anpassung des Erlöskontos/ Update für diese Funktion ist seit  dem 1.7.2020 verfügbar

Um den Erlöskonten die richtigen Mehrwertsteuersätzen zuzuweisen, können diese ebenfalls mit einem „von-Datum“ erfasst werden. Rufen Sie hierfür in den Grundlagen die Erlöskonten auf.

Die Einrichtung erfolgt wie bei den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen. Sie hinterlegen über das „von-Datum“ wann DISPONIC das andere Erlöskonto verwenden soll.

 

1.3          Erstellung von Rechnungen

Die zuvor hinterlegten, zeitlichen Änderungen der Mehrwertsteuersätze und der Erlöskonten, aktualisieren sich automatisch in den Abrechnungsmodellen in denen diese zugeordnet wurden. Bedeutet, Sie müssen Ihre Abrechnungsmodelle nicht anfassen und die Mehrwertsteuersätze und/oder Erlöskonten von Hand anpassen.

Auch in der Zuordnung der Abrechnungsmodelle an Ihre Aufträge, müssen keine Anpassungen vorgenommen werden. Es entfällt somit beispielsweise die Gültigkeiten zeitlich anzupassen. Sofern keine preislichen Anpassungen vorgenommen werden.

Jedoch muss darauf geachtet werden, dass bis zum 30.06.2020 alles sauber an die Belegbearbeitung übergeben wurde.

Hierzu sollten einmal alle Aufträge bis zum 30.06.2020 „Berechnet“ werden.

Außerdem sollten ebenfalls alle Rechnungen (Stunden, Pauschalen, Mengen) dann zwingend auch bis zum 30.06.2020 an die Belegbearbeitung übergeben werden:

Somit wurden alle Rechnungen mit dem Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19% erstellt. Eine anschließende Neuberechnung und Belegübernahme ab dem 01.07.2020 wird demzufolge Rechnungen mit dem Mehrwertsteuersatz 16% erstellen.

Wir empfehlen diese strikte Abgrenzung in der Erstellung der Rechnungen, damit sichergestellt ist, dass DISPONIC mit dem korrekten Mehrwertsteuersatz arbeitet.
Vor allem bei Pauschalrechnungen empfehlen wir diese Vorgehensweise einzuhalten. Da DISPONIC bei Pauschalrechnungen Daten vorhält. Um diese schneller übergeben zu können.

1.4         Aufsplittung von Jahresrechnungen

Bei Rechnungen die anteilsmäßig in beide Zeiträume fallen, bleibt eine manuelle Aufsplittung unumgänglich. Dies gilt insbesondere für Jahrespauschalen die erst zur Mitte oder Ende des Jahres erstellt werden. Diese müssen leider manuell aufgeteilt werden.

DISPONIC wird Ihnen diese Rechnung mit dem verminderten Mehrwertsteuersatz in der Belegbearbeitung ausweisen.

Passen Sie den Lieferzeitraum der Rechnung an, für die erste Hälfte des Jahres bis einschließlich den 30.06.2020. Gegebenenfalls müssen Sie DISPONIC in den Belegpositionen zwingen sich nochmal zu aktualisieren, indem Sie die Anzahl anpassen und dann die Änderung speichern. Sie werden sehen, dass DISPONIC den Mehrwertsteuersatz von 16% auf 19% ändern wird.

Diese anteilige Rechnung muss nun kopiert werden. Als Lieferzeitraum nehmen Sie nun den 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Da es sich um eine Kopie handelt wird auch der Mehrwertsteuersatz auf 19% stehen. Sie müssen somit auch in dieser Rechnung einmal in die Belegposition wechseln und die Anzahl abändern und abspeichern. Wie in der vorherigen Rechnung wird der Mehrwertsteuersatz auf Grund des Lieferzeitraumes auf 16% angepasst.

Im Endergebnis sollten die Rechnungen wie folgt aussehen:

Über Jahresrechnungen, die zu Beginn des Jahres gestellt wurden, hat sich die Finanzbehörde noch nicht geäußert.

Juergen Schrade

IT Support
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