
Lohnfortzahlung nach Lohnausfallprinzip
Um die Lohnfortzahlung nach Lohnausfallprinzip einzurichten, müssen in der Lohnstruktur alle betroffenen Gültigkeiten kopiert werden. In der Kopie der Gültigkeit, wird zusätzlich zu den vorhandenen Merkmalen die Abwesenheit hinterlegt, die Sie für das Lohnausfallprinzip verwenden möchten.

Sollte die Gültigkeit in der Kombination mit der Abwesenheit nicht auswählbar sein, melden Sie sich gerne bei uns in der Hotline, wir schalten die Kombination dann frei.
Wenn es im hinterlegten Abrechnungsmodell Abweichungen gibt, muss auch das Abrechnungsmodell kopiert werden und die Modellpositionen gelöscht oder angepasst werden.
Hier ein Beispiel:
Sie bezahlen keine Zuschläge nach Lohnausfallprinzip, dann müssen diese in der Kopie des Abrechnungsmodells entfernt werden. Oder Sie verwenden eine andere Lohnart für den Grundlohn, dann muss diese im Modell hinterlegt werden.
Je nachdem, welche Lohnarten verwendet werden sollen, müssen diese natürlich unter „Lohnarten“ angelegt werden.
Zusammenfassung zur Lohnfortzahlung nach Lohnausfallprinzip:
- Benötigte Lohnarten kopieren und anpassen
- Betroffene Abrechnungsmodelle kopieren und die angelegten Lohnarten hinterlegen; die Modellpositionen prüfen und gegebenenfalls bereinigen
- Betroffene Gültigkeiten kopieren und mit der Abwesenheit verknüpfen
Im Tagesgeschäft wird beim Buchen der Abwesenheit in der Planung die Abwesenheit auf die bereits geplante Schicht gezogen und mit der Option „Schicht ersetzen, Zeiten Übernehmen“ geplant.

Dadurch bleiben die ursprünglich geplanten Stunden erhalten, was man auch im Tooltip der Schicht sehen kann.

Wenn die Lohnfortzahlung nach Lohnausfallprinzip bei Ihnen eingerichtet werden muss, bedarf es sich einmal bei uns in der Hotline zu melden, um sicherzugehen, dass die Verwendung der Funktion auch freigeschaltet ist. Stichwort: Auftragsbezug in den Anwendungseinstellungen (dies kann nur über die Hotline aktiviert werden).
Melden Sie sich gerne:
DISPONIC Hotline: +49 711 / 380 155 – 180 oder hotline@disponic.de